Urteil Mietrecht- Wandfliesen lösen sich von der Wand
Hohle Wandfliesen lösen sich. Müssen sie vom Vermieter so befestigt werden, dass sie ausreichend fest an der Wand haften?
Hohle Wandfliesen lösen sich. Müssen sie vom Vermieter so befestigt werden, dass sie ausreichend fest an der Wand haften?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB nur auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommt. Der Senat gibt damit seine bisherige 10-Prozent-Rechtsprechung auf, die Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin. Der Mieter einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin hat eine vertraglich vereinbarte Wohnfläche von 156,95 qm. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm. Die Vermeiterin verlangt vom Read more about BGH-Urteil zur Mieterhöhung: Nur die tatsächliche Wohnfläche zählt[…]
Mein Vermieter ist immer so neugierig. Ob er wohl während meiner Abwesenheit in meine Wohnung geht? Viele stellen sich diese Frage.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann in ihrer Hausordnung Regelungen zur Nutzung von Wohneigentum treffen, um das Zusammenleben der Miteigentümer zu regeln. Darf die Hausordnung eine Leinenpflicht für Katzen vorschreiben?
Ein Mieter-Ehepaar hat bei Einzug alle Wände mit „Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend“ angestrichen. Bei Auszug verlangte die Vermieterin die Entfernung der Farbe, da diese nicht atmungsaktiv sei und die Schimmelbildung fördern würde. In Ihrer Klage verlangt die Vermieterin einen Schadensersatz i.H.v. 4000 Euro. Im Juni 2006 mietete ein Ehepaar ein Haus mit Garten in München Read more about Urteil: Ungeeignete Wandfarbe? Vermieter verlangt Entfernung wegen möglicher Schimmelbildung[…]
Das Willkommensschild an Wohnungstür seiner Mieterin war dem Vermieter wohl nicht willkommen, er verklagt seine Mieterin.
Nächtliche Lärmbelästigung durch einen bellenden Hund sorgte für Ärger in der Nachbarschaft und veranlasste das Landratsamt zum Handeln. Darf die Hundehaltung auf dem Gemeindegebiet verboten werden?
Wer seine Nachbarn nachts durch zu lauten Sex stört, kann rechtmäßig aus seiner Wohnung fliegen. Das bestätigte das Amtsgericht München jetzt und gab der klagenden Vermieterin Recht.
Der EuGH musste die Auslegung dreier Richtlinien für missbräuchliche Mietverträge von Wohnräumen neu festlegen. Relevant sind die Änderungen bei Verträgen zwischen gewerblichem Vermieter und privatem Mieter.
Eine Vermieterin duldete jahrelang, dass der Motorrollor einer Mieterin auf dem Grundstück parkte. Nach der Kündigung entschied das AG Offenbach über die Rechtmäßigkeit.