Pizzafahrer: 3,40 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig
Aufgrund eines Hungerlohns muss das Jobcenter einer Pizzafahrerin zusätzlich Leistungen zur Grundsicherung auszahlen. Der gesetzliche Mindestlohn wurde schlichtweg missachtet. Deshalb klagt das Jobcenter sich das Geld beim Arbeitgeber ein.