Videokameras, Mails lesen, Browserverlauf checken – was dürfen Arbeitgeber?

Drei Gerichtsurteile, die sich mit der Kontrolle der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber beschäftigen, sorgten in den letzten Jahren für Aufruhr. Das Kontrollieren von Arbeitnehmer ist Gang und Gebe in den Unternehmen dieser Welt. Doch das Grundgesetz und der Datenschutz setzen Unternehmen in Deutschland Grenzen.

Urteil: „Das sieht aus wie ein Puffauto – damit fahre ich nicht“ – Fristlose Kündigung!

Die neuen Motive an den Firmenfahrzeugen waren einem längjährigen Mitarbeiter zuviel. Aus Kaffeebohnen ragten Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps, dazu rote Radkappen. Mit so einem Puffauto wollte der Mitarbeiter keine Geschäfte mehr tätigen. Es folgte die fristlose Kündigung. Zu Recht? Die beklagte Kaffee-Firma hat sich entschieden die Firmenfahrzeuge optisch zu verändern. Die neuen Motive Read more about Urteil: „Das sieht aus wie ein Puffauto – damit fahre ich nicht“ – Fristlose Kündigung![…]

Urteil: Kontrollbereich verlassen – Fristlose Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters

Ein Sicherheitsmitarbeiter verließ den Kontrollbereich des Produktionsbereichs einer Münzprägeanstalt, ohne für entsprechenden Personalersatz zu sorgen. Wenige Tage später wurde ein Verlust von Gold im Wert von ca. 74.000,00 EUR festgestellt. Es folgte die fristlose Kündigung. Zu Recht? Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes, setzte den Arbeitnehmer bei der Kontrolle des Ausgangs des Produktionsbereichs einer Read more about Urteil: Kontrollbereich verlassen – Fristlose Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters[…]