Urteil: Steuerrechtliche Einordnung von Reparaturkosten einer Eigentumswohnung

Nach einem Streit über die Höhe der Nebenkosten kündigt eine Mieterin ihre Wohnung und beschädigt diese zusätzlich. Nach Beseitigung der Schäden wendet die Vermieterin die Kosten als Werbungskosten auf. Das Finanzgericht reagiert und definiert die Beseitigung der Schäden als Instandsetzungs -und Modernisierungsaufwendungen.