Auch beim Sex gilt die Nachtruhe
Wer seine Nachbarn nachts durch zu lauten Sex stört, kann rechtmäßig aus seiner Wohnung fliegen. Das bestätigte das Amtsgericht München jetzt und gab der klagenden Vermieterin Recht.
Wer seine Nachbarn nachts durch zu lauten Sex stört, kann rechtmäßig aus seiner Wohnung fliegen. Das bestätigte das Amtsgericht München jetzt und gab der klagenden Vermieterin Recht.