Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ in einer Stellenanzeige
Muttersprache gleichzusetzen mit ethnischer Herkunft: Das Landesarbeitsgericht Hessen gibt einem ukrainisch-stammigen Kläger Recht, da er trotz vorzuweisender Sprachkenntnisse aufgrund seiner Muttersprache im Bewerbungsverfahren abgelehnt wurde.