Urteil: Mieter hängt ohne Erlaubnis Bild im Treppenhaus auf

Darf man als Mieter im Treppenhaus Bilder aufhängen? Ein Vermieter klagte dagegen, da das Treppenhaus nicht zu den gemieteten Räumlichkeiten gehört.

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Vermieter verlangt die Entfernung eines Bildes, welches der Mieter unerlaubt im Flur angebracht hatte. Zu Recht, denn die Anbringung würde eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten darstellen, so das Urteil.

Es ist für viele Mieter und Eigentümer von Wohnungen äußerst verlockend, ihren begrenzten Lebensraum ein wenig über die Wohnungstür hinaus auszuweiten. In diesem Urteil, über das der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, wurde über ein Bild gestritten, welches der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im Treppenhaus aufhängte.

Mieterin hängt Bild im Treppenhaus auf

Eine Mieterin hatte im Bereich des Treppenaufgangs ein Bild an der Wand angebracht, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen. Der Eigentümer wollte das nicht dulden. Seiner Meinung nach war das nicht mit der Gemeinschaftsnutzung dieser Fläche vereinbar. Aber trotz mehrfacher Aufforderung kam die Mieterin der dringenden Bitte nicht nach. Sie ließ das Bild hängen in dem Glauben, so viel Gestaltungsspielraum stehe ihr zu. Der Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Köln.

Das Urteil des Amtsgerichts Köln

Es gebe einen klaren Anspruch des Eigentümers „auf Beseitigung und Nichtwiederanbringung des von der Beklagten im Treppenhaus aufgehängten Bildes“. Schließlich handle es sich hier um eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumen, hieß es im schriftlichen Urteil. Das Bild musste wieder entfernt werden.

 

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Quelle: rechtsindex.de

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